Neubau in Stuttgart
Wohnungsbau, Gewerbe- und Büroobjekte, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser: Wir entwickeln, planen und realisieren Neubauprojekte in Stuttgart und der Region – von der Grundlagenermittlung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Architektur und Ausführung in einer Verantwortung
Planen und bauen
Die meisten Neubauprojekte verlieren Geld an einer einzigen Stelle: der Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung. Der Architekt übergibt an das Bauunternehmen, das Bauunternehmen findet Widersprüche in der Planung, es entstehen Nachträge, und am Ende diskutieren beide Seiten darüber, wer sie zu verantworten hat. Genau diese Schnittstelle gibt es bei uns nicht.
ACINNOVATE deckt beide Seiten ab: Architektur, Fachplanung und Genehmigungsmanagement im eigenen Haus, die Ausführung über ein Netzwerk geprüfter Fachunternehmen, das wir für jedes Projekt neu und passend zusammenstellen. Das ist wirtschaftlicher als ein Generalunternehmer mit fester Mannschaft und Overhead – und verlässlicher als eine Einzelvergabe ohne zentrale Steuerung. Sie haben einen Ansprechpartner über alle neun Leistungsphasen.
Objektarten
Vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbeobjekt
Was wir realisieren
Wir bauen dort, wo Planung, Genehmigungslage und Wirtschaftlichkeit zusammen gedacht werden müssen. Der Schwerpunkt liegt auf Wohnungsbau und gewerblichen Objekten, in denen mehrere Parteien, Nutzungen oder Bauabschnitte zu koordinieren sind. Private Bauvorhaben begleiten wir mit demselben Prozess – nur in kleinerem Maßstab.
Vier Projekttypen – und der Schritt davor
Klare Zuordnung
So unterschiedlich die Objekte sind – der Weg dorthin folgt derselben Systematik. Was sich unterscheidet, sind Genehmigungslage, Beteiligtenkreis und die Frage, woran der Erfolg gemessen wird.
Grundstücks- und Baurechtsprüfung
Noch vor dem Kauf: Wir prüfen Bebauungsplan beziehungsweise § 34 BauGB, Ausnutzbarkeit über GRZ und GFZ, Abstandsflächen, Erschließung, Baulasten und Stellplatznachweis – und sagen Ihnen, was das Grundstück tatsächlich hergibt.
Wohnungsbau und Mehrfamilienhäuser
Mehrere Wohneinheiten, oft mit Tiefgarage, Schall- und Brandschutzanforderungen und einem Vermarktungs- oder Vermietungsziel. Hier entscheidet die Grundrisseffizienz über die Rendite.
Einfamilien- und Doppelhäuser
Individuelle Planung auf einem konkreten Grundstück, meist nach § 34 BauGB oder Bebauungsplan. Der Bauherr trifft viele Entscheidungen selbst – wir strukturieren sie und halten den Terminplan.
Gewerbe- und Büroobjekte
Nutzungsanforderungen, Stellplatznachweis und technische Gebäudeausrüstung bestimmen den Entwurf. Häufig unter Zeitdruck, weil ein Mietvertrag oder ein Betriebsstart daran hängt.
Projektentwicklung
Wenn noch kein Konzept steht: Wir prüfen Ausnutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Grundstücks und entwickeln daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept, bevor Sie investieren.
Künftige Neubaustandards heute mitplanen
Bauen für übermorgen
Ein Neubau, der heute geplant wird, steht in vierzig Jahren noch – und wird nach Regeln bewertet, die erst noch in Kraft treten. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das der Bundestag im Juli 2026 beschlossen hat und das das Gebäudeenergiegesetz ablöst, verschiebt sich der Maßstab für Neubauten spürbar: Vorgesehen ist, dass sie künftig als Nullemissionsgebäude errichtet werden, begleitet von einer Solaranlagenpflicht und einer stärkeren Betrachtung der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus.
Für Ihr Projekt ist die entscheidende Frage nicht, welche Frist genau gilt, sondern ob die Planung diese Richtung offen hält. Ein Dach, dessen Statik keine Photovoltaik trägt, ist eine teure Korrektur. Ein Technikraum, der für eine Wärmepumpe zu klein bemessen wurde, ebenfalls. Wir planen diese Reserven von Anfang an ein – auch dort, wo sie noch nicht vorgeschrieben sind.
Ergänzend gilt: Förderprogramme von KfW und BAFA knüpfen an definierte Effizienzstandards an, und der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wir stimmen Planung und Bauablauf darauf ab. Eine Rechts- oder Förderberatung ersetzen wir nicht.
Unser Ablauf
So gehen wir vor
Wir arbeiten entlang der Leistungsphasen der HOAI – nicht aus Formalismus, sondern weil sie klare Übergabepunkte definieren. Sie wissen an jedem Punkt, was vorliegt, was entschieden ist und was als Nächstes ansteht.
Weil Planung und Ausführung bei uns in einer Hand liegen, entfällt der übliche Bruch zwischen Leistungsphase 5 und 6. Was geplant wurde, wird auch so gebaut.
Grundlagenermittlung & Machbarkeit
Grundstück, Baurecht und Ausnutzbarkeit prüfen, Anforderungen klären, Rahmen festlegen. (LPH 1)
Genehmigungsplanung
Bauantrag und Nachweise erstellen, einreichen und bis zur Baugenehmigung begleiten. (LPH 4)
Ausschreibung & Vergabe
Leistungsverzeichnisse, Angebotsvergleich und Vergabe an geprüfte Fachunternehmen. (LPH 6–7)
Vor- und Entwurfsplanung
Varianten entwickeln, Fachplanungen integrieren, Kostenberechnung und Terminplan aufstellen. (LPH 2–3)
Ausführungsplanung
Detail- und Konstruktionszeichnungen, Koordination von Statik, Bauphysik und Gebäudetechnik. (LPH 5)
Objektüberwachung & Übergabe
Bauleitung, Termin- und Kostenkontrolle, Abnahme, Dokumentation und Mängelbetreuung. (LPH 8–9)
Ihre Vorteile mit ACINNOVATE
Architektur, Fachplanung und Ausführung in einer Verantwortung
Keine Schnittstellenverluste zwischen Planer und Ausführenden
Individuell zusammengestelltes Team statt fester Mannschaft und Overhead
Ein zentraler Ansprechpartner über alle Leistungsphasen
Belastbare Kostenberechnung statt geschätzter Pauschalen
Grundstücks- und Baurechtsprüfung vor dem Kauf
Künftige Energiestandards in der Planung vorgehalten
Entkernung und Rückbau bei Ersatzneubau aus einer Hand
Angrenzende Leistungen
Neubauprojekte beginnen nicht immer auf der grünen Wiese. Diese Leistungen greifen häufig ineinander:
Architektur & Planung
Entwurf, Fachplanung, Genehmigungsmanagement und Projektsteuerung.
Entkernung
Kontrollierter Rückbau bis auf die Tragstruktur – Grundlage für den Ersatzneubau.
Sanierung
Wenn der Bestand tragfähig ist und die Sanierung wirtschaftlicher als der Neubau.
Neubau in Stuttgart und der Region
Einzugsgebiet
Unser Sitz ist in Stuttgart, unsere Projekte liegen in der gesamten Region: Ludwigsburg, Esslingen, Böblingen, Sindelfingen, Waiblingen, Fellbach, Leonberg und Kornwestheim gehören ebenso dazu wie die Stuttgarter Stadtbezirke selbst.
Gerade im Stuttgarter Kessel ist Bauland knapp und die Topografie anspruchsvoll: Hanglagen, beengte Baustellenzufahrten und Nachverdichtung im Bestand sind hier die Regel, nicht die Ausnahme. Das verlangt eine Planung, die Baugrund, Erschließung und Logistik früh mitdenkt – und eine realistische Einschätzung, was ein Grundstück nach Bebauungsplan oder § 34 BauGB tatsächlich hergibt. Diese Prüfung stellen wir an den Anfang, damit Sie nicht auf Grundlage einer Annahme kalkulieren.
Häufige Fragen zum Neubau
Was kostet ein Neubau?
Die Kosten hängen an Objektart, Grundstück, Baugrund, Ausstattungsstandard und energetischem Zielniveau. Seriös wird eine Zahl erst mit der Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung; die Kostenschätzung davor ist eine Orientierung mit bewusst breiter Spanne. Wir legen beide offen, statt eine Pauschale zu nennen, die später nicht hält.
Bauen Sie zum Festpreis?
Wir kalkulieren auf Basis einer Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung und vergeben die Gewerke nach Leistungsverzeichnis – Sie sehen also, welche Leistung welchen Anteil ausmacht. Eine Pauschalierung ist möglich, sobald die Planung ausreichend tief ist. Welche Vertragsform für Ihr Projekt sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Wie lange dauert ein Neubau?
Von der Grundlagenermittlung bis zur Übergabe sind bei einem Einfamilienhaus meist rund eineinhalb bis zwei Jahre realistisch, bei Mehrfamilien- und Gewerbeobjekten entsprechend länger. Der größte und am schlechtesten planbare Block ist dabei das Genehmigungsverfahren.
Übernehmen Sie auch die Baugenehmigung?
Ja. Genehmigungsplanung und Bauantrag gehören zu unserem Leistungsumfang, ebenso die Abstimmung mit Behörden und Fachbehörden bis zur erteilten Genehmigung.
Prüfen Sie auch, ob ein Grundstück bebaubar ist?
Ja, das ist bei uns der erste Schritt. Wir prüfen Bebauungsplan beziehungsweise § 34 BauGB, Ausnutzbarkeit über GRZ und GFZ, Abstandsflächen, Erschließung, Baulasten und Stellplatznachweis – idealerweise vor dem Grundstückskauf.
Neubau oder Bestandssanierung – was ist sinnvoller?
Das entscheidet sich an Substanz, Grundrisstauglichkeit und Baurecht. Bestandsgebäude genießen häufig Bestandsschutz und nutzen Baurechte, die im Neubau nicht mehr erreichbar wären; ist die Substanz dagegen geschädigt oder der Grundriss unbrauchbar, ist der Neubau der klarere Weg. Wir rechnen beide Varianten durch, bevor Sie entscheiden.
Welche Energiestandards gelten für Neubauten?
Der gesetzliche Rahmen wurde 2026 mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz neu gefasst und tritt gestuft in Kraft; für Neubauten ist perspektivisch der Nullemissionsstandard vorgesehen. Wir planen so, dass Ihr Gebäude die absehbaren Anforderungen erfüllt und förderfähig bleibt – die verbindliche Bewertung trifft Ihre Energieberatung.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen!
Ob Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Einfamilienhaus – wir begleiten Ihr Neubauvorhaben von der Grundstücksprüfung bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Jetzt unverbindlich anfragen und Beratungstermin vereinbaren.